Das Insektenschutzgesetz hat in den vergangenen Wochen und Monaten zu massiven Bauernprotesten geführt. Die Landwirte befürchten unter anderem weitere Umsatzeinbußen.
Das Bundeskabinett hat heute das sogenannte Insektenschutzgesetz beschlossen. Es sieht beispielsweise Auflagen für Grünland und Streuobstwiesen vor. Ferner soll es einen pauschalen Abstand von zehn Metern zu Gewässern geben. Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten dürften dann auch nicht mehr verwendet werden.
Im Vorfeld hatte es wegen des Gesetzes massive Bauernproteste gegeben. Die Landwirte befürchten erhebliche Einbußen, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Laut Bauernverband nehmen die Landwirte den Insektenschutz von sich aus schon sehr ernst. Sie beteiligten sich zudem an Schutzprojekten, so Josef Wittmann vom Bayerischen Bauernverband. Tritt das Gesetz in Kraft, dann fallen diese Förderungen weg, weil gesetzliche Auflagen keine Förderung zuließen. Die Folge: Weitere landwirtschaftliche Flächen würden aus der Produktion genommen werden.
Wörtlich heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Bauernverbands:
Den Ersatz für den fehlenden Ertrag beziehungsweise die Früchte, die nicht angebaut werden können, müsse die Bundesrepublik dann durch steigende Importe aus Drittstaaten sicherstellen. Dort spiele der Insekten- und Naturschutz oftmals keine oder nur eine sehr untergeordnete Rolle.
Das Insektenschutzgesetz muss jetzt noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.
(tb)