Der Landkreis Schwandorf liegt heute zum fünften Mal unter dem Grenzwert 100. Deshalb wird es ab kommenden Freitag Lockerungen geben.
Mit 23 Fällen am Dienstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen zwar auf 8.055, die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt aber von 96,0 auf 85,2 und liegt damit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100. Das Landratsamt hat auf diese Entwicklung sofort reagiert und in zwei Allgemeinverfügungen weitreichende Lockerungen verfügt. Diese treten gemäß der gesetzlich vorgegebenen „5 plus 2 – Regelung“ am Freitag in Kraft.
Damit gilt ab Freitag:
Weitere Öffnungsregelungen betreffen die unterschiedlichsten Lebensbereiche von A wie „Aufenthalt im öffentlichen Raum und in privat genutzten Räumen“ oder „Ausstellungen“ über Fitnessstudios, Ladengeschäfte und Sportausübung bis W wie „Warenverkauf“ oder „Weiterbildung“. Auch wenn das „Z“ in der Verfügungen nicht ausdrücklich erwähnt ist, ist dennoch infolge der Öffnung der Außengastronomie auch das „Zoigl“ wieder zulässig.
Alle Regelungen sind im Detail in dem heutigen Amtsblatt Nr. 24 nachzulesen, das in der Homepage www.landkreis-schwandorf.de unter „Unser Landkreis – Amtsblatt“ frei abrufbar ist.
Alle Lockerungen und Öffnungen gelten solange, als die Inzidenz unter 100 bleibt.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, wird dies in einem weiteren Amtsblatt offiziell bekanntgemacht. Als Folge davon würden dann gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder die schärferen Regelungen in Kraft treten, auf die dann wieder hingewiesen werden würde.
(vl)