Heute treten zwei neue Allgemeinverfügungen in Kraft, die Regelungen für Pflegeeinrichtungen und Regelungen für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung beinhalten. In deren Begründung weist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege noch einmal auf die Gefahren einer Covid-19-Erkrankung hin:
Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt. COVID-19 ist sehr infektiös. Besonders ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da derzeit weder eine Impfung noch eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern. Ziel ist es, durch eine Verlangsamung des Infektionsgeschehens die Belastung für das Gesundheitswesen insgesamt zu reduzieren, Belastungsspitzen zu vermeiden und die medizinische Versorgung sicherzustellen. Die Staatsregierung hat dazu bereits zahlreiche Maßnahmen eingeleitet.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Schwandorf)
(vl)