Das Sperrgebiet zur Geflügelpest ist aufgehoben. Die Beobachtungsgebiete und die allgemeine Stallpflicht bleiben gültig.
Nach zwei Fällen der Geflügelpest im März im Gebiet der Stadt Nittenau wurden verschiedene Maßnahmen verfügt. Nachdem die Geflügelpest in den beiden Ausbruchsbetrieben erloschen ist, konnten die Maßnahmen zum Teil aufgehoben werden.
Die beiden Sperrgebiete wurden mit Verfügung von heute aufgehoben. Die beiden Beobachtungsgebiete in einem Radius von 10 Kilometer um die betroffenen Betriebe gelten jedoch weiter und auch in den bisherigen Sperrgebieten gelten ab sofort die Schutzmaßregeln für die Beobachtungsgebiete.
Die für den gesamten Landkreis angeordnete allgemeine Stallpflicht gilt weiter. Ebenso bleiben Geflügelmärkte und –ausstellungen weiterhin im gesamten Landkreis verboten.
(vl)