Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium am Freitag aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst. Das Landratsamt Schwandorf hat diese Vorgabe sogleich umgesetzt und in seinem heutigen Amtsblatt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die mit Wirkung von morgen in Kraft tritt.
Die Verfügung enthält Vorgaben für Geflügelhalter im Landkreis Schwandorf, um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe möglichst zu vermeiden bzw. sie zumindest rasch zu erkennen. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Landkreis Schwandorf verboten. Für Wildvögel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 7 der Geflügelpest-Verordnung, zum Beispiel Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen oder Schreitvögel gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Schwandorf.
Das Amtsblatt Nr. 4 vom 2. Februar ist auf der Homepage des Landeskreises unter der Menüauswahl „Unser Landkreis“ frei abrufbar.
(vl)