Notärzte im Gerichtssaal des Landgerichts Amberg. Ein 32-jähriger Angeklagte aus dem Landkreis Schwandorf ist kollabiert. Kurz zuvor teilt ihm der Richter mit, dass seine Berufung nur schlechte Aussichten auf Erfolg habe. Dem Angeklagten wird unter anderem schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen sowie die Verbreitung von kinder- und jugendpornografischer Schriften.
Das Amtsgericht Schwandorf hat den Angeklagten im Oktober vergangenen Jahres zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er war vollumfänglich geständig. Trotzdem hat er Berufung eingelegt.
Therapieplatz schwierig zu finden
Die Mutter des Opfers tritt als Nebenklägerin auf. Deren Anwalt erklärt vor Gericht, dass der Sohn nach den Taten des Angeklagten Selbstmordgedanken hatte. Vor dem Landgericht führt der Anwalt des Angeklagten genau aus, wie sich der Täter um einen Therapieplatz bemüht hat – und wie schwierig dieses Unterfangen war. Noch in diesem Monat beginnt die Therapie des Angeklagten. Die Gerichtsverhandlung ist nach dem Zusammenbruch des Angeklagten nun erst einmal vertagt.
(mz)