Das Trio soll tausende Kleinanleger getäuscht haben. Diese konnten mit der Aussicht, „kostenlos und einfach“ staatliche Förderungen zu erlangen, online Angaben zu sich und den Arbeitgebern machen. Dass sie dabei gleichzeitig der Genossenschaft beigetreten sind, sei laut Anklage nicht klar ersichtlich gewesen, sondern im Kleingedruckten versteckt. Dort erklärten sie ihren „unbedingten Beitritt zur WSW e.G. als investierendes Mitglied“. Doch habe die qualifizierte elektronische Signatur gefehlt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Nach dem „Beitritt“ der derart getäuschten Arbeitnehmer zur Genossenschaft folgten Schreiben an die Arbeitgeber mit der Aufforderung, bis zu 50 Euro Vermögenswirksame Leistungen auf das Konto der WSW zu überweisen. Die Gesellschaft habe dabei vorgegaukelt, dass es sich dabei um eine persönliche Zahlungsaufforderung des Arbeitnehmers handele. Fünfeinhalb Millionen Euro sollen so auf das Konto der WSW geflossen sein – von September 2019 bis März 2022. Die Anleger allerdings sahen kaum Rendite.
Da alles online abgewickelt wurde, ist heute ein Computer-Forsensiker der Kripo Weiden stundenlang im Zeugenstand gehört worden. Er hat rund 120 Geräte der WSW ausgelesen. Doch die Verteidiger bemängeln, dass die Datensätze nicht hinreichend ausgewertet worden seien. Das wird während der kommenden Verhandlungstage weiter ein beherrschendes Thema sein.
Der Prozess soll bis weit in das neue Jahr hinein fortgesetzt werden.
(gb)