Ab heute bis Freitag, 9. Juli, bieten die Impfzentren im Landkreis Schwandorf eine Sonderimpfaktion für alle über 16-Jährigen an.
Die Verantwortlichen des Impfzentrums im Landkreis Schwandorf vermelden, dass inzwischen alle, die sich im bayernweiten Impfportal BayIMCO online registriert haben, zur Terminvereinbarung eingeladen wurden. Noch Verbleibende, die sich per Telefon zur Impfung angemeldet haben, werden in den nächsten Tagen kontaktiert.
Da die online-Warteliste erstmals erschöpft ist, wird an beiden Standorten des Impfzentrums vom 5. bis 9. Juli 2021 eine Sonderaktion für Impfwillige angeboten. Alle Menschen ab 16 Jahre können ohne Termin sowohl nach Nabburg ins ehemalige Krankenhaus, als auch in die Stadthalle Maxhütte-Haidhof kommen, um sich kurzfristig eine COVID-19-Schutzimpfung verabreichen zu lassen.
Anders als bei den meisten bisher bekannten Sonderaktionen, sind alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe verfügbar. Um eine Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus einzudämmen, werden Zweitimpftermine mit maximaler Flexibilität angeboten. Der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung beträgt vier Wochen. Durch die flexible Vergabe von Zweitterminen soll zudem verhindert werden, dass zunehmend Impftermine aufgrund von Urlaubsreisen abgesagt bzw. kommentarlos nicht angetreten werden.
In der vergangenen Woche empfahl die Ständige Impfkommission die sogenannte Kreuzimpfung. Hierbei erhalten Personen, denen eine Erstimpfung mit AstraZeneca verabreicht wurde, eine Zweitimpfung mit BioNTech bzw. Moderna. Da bereits am Freitag zahlreiche Anrufe von besorgten Impfwilligen das Landratsamt Schwandorf ereilten, deren Hausärzte offensichtlich über keinen der nötigen mRNA-Wirkstoffe verfügen, wird dieser Personengruppe auch die passende Zweitimpfung im Impfzentrum angeboten. Der entsprechende Nachweis über die Erstimpfung muss jedoch unbedingt vorgelegt werden. Das Landratsamt weist zudem darauf hin, dass der bereits geplante Termin zur Zweitimpfung in der Arztpraxis zu stornieren ist.
Für die Sonderaktion gelten an beiden Standorten in der kommenden Woche geänderte Öffnungszeiten.
Montag / Mittwoch / Freitag 8:30 – 12 Uhr und 13 – 16:30 Uhr
Dienstag / Donnerstag 10 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr
Zur Impfung sind neben einem gültigen Lichtbildausweis auch der ausgefüllte Anamnesebogen sowie die unterzeichnete Einverständniserklärung zur Schutzimpfung erforderlich. Beide Dokumente stehen auf der Internetseite des Landkreises Schwandorf unter der Rubrik Impfzentrum als Download bereit. Durch bereits zuhause ausgefüllte Formulare können die Arbeitsabläufe im Impfzentrum beschleunigt werden. Die Formulare sind jedoch auch im Impfzentrum erhältlich.
Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, dass sich Impfwillige nach erfolgreicher Registrierung unter www.impfzentren.bayern einen fixen Impftermin buchen. Die Sonderaktion ist vorerst auf den Zeitraum 5. bis 9. Juli 2021 begrenzt.
(vl)