Neben der fachlichen Kompetenz ist die sprachliche Kompetenz für Fachkräfte im Gesundheitswesen sehr wichtig, damit sie Patientinnen und Patienten möglichst optimal versorgen können. Nur durch eine funktionierende fachliche Kommunikation können auch Missverständnisse im Arbeitsablauf, die zu folgenschweren Behandlungsfehlern führen könnten, vermieden werden. Daher sehen die Berufsgesetze vor, dass eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf nur Personen erteilt werden darf, die über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Um den Patientenschutz und eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung gewährleisten zu können, ist eine einheitliche Fachsprachenprüfung von besonderer Bedeutung. Die Fachsprachenprüfung für die Gesundheitsfachberufe wird seit dem 1. Mai 2022 vom Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) angeboten und ist jetzt Thema beim „Fachgespräch am LfP“ gewesen.
„Derzeit hat fast ein Viertel aller Beschäftigten im deutschen Gesundheitswesen einen Migrationshintergrund“, erklärte LfP-Leiter Achim Uhl bei seiner Begrüßung. „Damit die Zusammenarbeit aller beteiligter Professionen möglichst reibungslos funktioniert, haben die Gesundheitsminister 2019 bundesweit einheitliche Eckpunkte zur Einführung einer Fachsprachenprüfung verabschiedet.“ Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat daraufhin das LfP beauftragt, die Fachsprachenprüfung zu konzipieren. „Dabei haben wir sachverständige Berufsangehörige mit eingebunden und die fachsprachlichen Anforderungen für die einzelnen Berufe definiert: Logopädinnen und Logopäden müssen Sprachkenntnisse auf dem Niveau C2 vorweisen können, für alle weiteren Gesundheitsfachberufe ist Sprachniveau B2 vorgeschrieben“, erläuterte Anna Kohl aus dem Referat Fachsprachenprüfung am LfP. Zusammen mit ihrer Kollegin Natascha Hierold und Dr. Thomas Stahl, dem Leiter des Lehrgebiets „Deutsch als Fremdsprache“ an der Universität Regensburg, war sie Impulsgeberin beim Fachgespräch.
Die Fachsprachenprüfung besteht aus drei Teilen – einem schriftlichen und zwei mündlichen. Der erste Teil der mündlichen Prüfung simuliert ein Berufsangehöriger-Patienten-Gespräch, wobei der Prüfer oder die Prüferin die Rolle des Patienten einnimmt: Dabei ist es vor allem wichtig, dass die Prüflinge dem jeweiligen Patienten die Behandlungssituation möglichst verständlich und ohne Fachbegriffe erklären.
Im zweiten mündlichen Teil besteht das Szenario eines Gesprächs zwischen zwei Berufsangehörigen. Hier liegt der Fokus auf der Verwendung von Fachsprache bzw. Fachvokabular, das notwendig ist, um Arbeitsanweisungen genau zu verstehen und die Arbeitsabläufe anschließend korrekt durchzuführen.
Im schriftlichen Teil müssen die Prüflinge dann ein für ihren Berufsalltag typisches Schriftstück anfertigen.
Weitere Informationen über die Fachsprachenprüfung und deren Ablauf finden Interessierte unter www.fachsprachenpruefung.bayern.de.
(exb)