Dem Urteil des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichtes zum Trotz hält die Stadt Teublitz an den Planungen für ein Gewerbegebiet im Feuchtgebietswald an der A93 fest.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung gestern Abend mit 18 gegen 2 Stimmen beschlossen, einen neuen Bebauungsplan für das Gebiet auf den Weg zu bringen. Den bestehenden Bebauungsplan hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof per Urteil am 5. Oktober für ungültig erklärt und damit die Planungen gestoppt.
Doch nun nimmt die Stadt die Planungen für das umstrittene 20 Hektar große Gewerbegebiet in einem Waldstück, das dem Freistaat gehört, wieder auf. Unter dem Protest von mehreren Naturschutz- und Umweltverbänden und mehreren Bürgerinitiativen.
Dieser Protest begleitete die Stadträte gestern auch bei der Stadtratsitzung. Bürgermeister Thomas Beer (CSU) wurde mit Pfeiffen und Buhrufen empfangen.
Nach der Sitzung zeigten sich die Gewerbegebietsgegner enttäuscht von der Stadt. Der Landesbund für Vogelschutz sieht Teublitz als bayernweites Symbol im Kampf gegen den ungezügelten Flächenfraß. In einer Stellungnahme schreibt der Verband:
Gegen alle Vernunft will die Stadt Teublitz einen Gewerbestandort in einem ökologisch wertvollen Waldgebiet umsetzen. Sie ignoriert dabei, dass der VGH diesen Standort grundsätzlich für nicht realisierbar hält. Offenbar will die Stadt Teublitz noch schnell Fakten schaffen, bevor das neue Landesentwicklungsprogramm vom Landtag beschlossen wird. Jedoch konnte die Stadt Teublitz schon bei der vorherigen Planung keine Ausnahme vom Anbindegebot geltend machen, weil andere geeignete Flächen im Gemeindegebiet vorhanden waren. Der LBV findet es überaus irritierend, dass die Stadt Teublitz das Urteil des VGH völlig ignoriert hat und aktuell in Online-Portalen immer noch
ein Gewerbegebiet vermarktet, dessen Flächen ihr gar nicht gehören. Wir lehnen es weiterhin entschieden ab, sowohl einen Wald zu opfern, der eine wichtige Funktion für den Klima- und den Artenschutz hat, als auch als Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern Bayerns gehört. Unser klarer Appell an den Landtag ist es, diese
Flächenzerstörung zu stoppen und den Staatswald auch weiterhin nicht zu verkaufen. Derartige Planungen müssen endgültig der Vergangenheit angehören.
Die Stadt Teublitz verteidigt aber ihre Pläne: „Oberstes Ziel unseres Handelns ist das Wohl der Teublitzer Bürgerinnen und Bürger. Dazu zählt insbesondere die vorhandene Infrastruktur wie Kindergärten, Straßen oder Schulen optimal zu erhalten“, so Bürgermeister Thomas Beer. Ein weiteres Anliegen sei die Schaffung von attraktiven, heimatnahen Arbeitsplätzen. Dazu, so Beer, ist der Standort an der A93 für Teublitz alternativlos.“
(gb)