Egal ob an der Heizung oder an der Steckdose. Inflation und Energiekrise kosten die Bürger bares Geld. Deshalb hat die Bundesregierung in Berlin schon mehrfach versucht entgegenzuwirken. Auch mit steuerlichen Erleichterungen. So wurde zum Beispiel der Arbeitnehmerpauschbetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht. Julia Graml, Steuerberaterin aus Amberg erklärt: „Wer eine Steuererklärung macht und ein Einkommen von zum Beispiel 50.000 Euro hat, der konnte bislang 1.000 Euro abziehen, ohne irgendwelche Kosten nachweisen zu müssen. Jetzt hat der Gesetzgeber gesagt, dieser Betrag erhöht sich rückwirkend zum 1.1.2022 auf 1.200 Euro.“ Ebenso rückwirkend erhöht wurde der Grundfreibetrag. Der lag bisher bei 9.984 Euro und steigt jetzt auf 10.347 Euro.
Auch Kilometerpauschale steigt
Interessant wird’s auch für alle Pendler, die mit dem Auto unterwegs sind. Auch hier gibt’s jetzt mehr Geld vom Finanzamt zurück. Bisher war die Regelung bis zum 20. Kilometer Arbeitsweg gab es eine Erstattung von 30 Cent, ab dem 21. Kilometer gab es bislang 35 Cent. Dieser zweite Betrag wurde ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres auf 38 Cent erhöht. Um hiervon zu profitieren, muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben und die Fahrtkosten als Werbungskosten angeben.
(ac)