Die Corona-Pandemie hat vieles verändert. Auch unseren Arbeitsalltag, Stichwort Home-Office. Von zu Hause aus arbeiten war vor zwei Jahren für viele Arbeitnehmer und vor allem Arbeitgeber noch unvorstellbar. Für viele ist das Home-Office inzwischen aber zum absoluten Erfolgsmodell geworden. Zeitweise haben rund ein Viertel aller Arbeitnehmer in Deutschland im Homeoffice gearbeitet. Jetzt fragen sich natürlich viele, wie sieht es da eigentlich aus steuerlicher Sicht aus? Kann ich das absetzen? Wer finanziell vom Home-Office profitieren will, muss sich zuerst eine Frage stellen: Wo liegt der Mittelpunkt meiner gesamten beruflichen Tätigkeit?
Wenn mein Arbeitszimmer zu Hause der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist, dann kann man die Kosten für das Arbeitszimmer unbegrenzt abziehen. Wenn der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit weiterhin das Büro ist, dann sind die Kosten für das Arbeitszimmer nur beschränkt abzugsfähig. Nämlich bis zu 1.250 Euro im Jahr.
Thomas Rumpler, Steuerberater
Diese Regelung greife nur, wenn ein abgetrenntes Arbeitszimmer vorliegt.
Home-Office-Pauschale für jedermann
Hier wurde im Rahmen der Corona-Pandemie jetzt nachjustiert. Durch die sogenannte Home-Office-Pauschale. Jeder der im Home-Office arbeitet, egal ob in einem separaten Arbeitszimmer oder in der Küche oder im Wohnzimmer, kann 5 Euro pro Tag geltend machen. Das ganze ist auf 120 Tage pro Jahr und insgesamt maximal 600 Euro beschränkt. Aber auch hier gilt es etwas zu beachten. Thomas Rumpler erklärt:
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit pauschal 1.000 Euro Kosten von den Lohneinkünften abzuziehen. Immer dann wenn man darüber liegt, dann lohnt es sich auch wenn man die Home-Office Kosten ansetzen kann.
Auch ein finanzieller Faktor im Home-Office ist das Equipment, mit dem ich arbeite. Auch hier gilt: Alles was ich neu anschaffe, um im Home-Office damit zu arbeiten, ist von der Steuer absetzbar. Unter dem Begriff „Arbeitsmittel“.
Die Home-Office-Pauschale ist zeitlich begrenzt und kann nur in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 in Anspruch genommen werden.
(ac)