Rund 80% aller Haushalte in Deutschland besitzen laut Bundesverkehrsministerium mindestens ein Fahrrad. Vor allem in den vergangenen Jahren hat die Zahl der Fahrradfahrer zugenommen. Durch steigendes Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung. Deshalb erfreuen sich auch die sogenannten Diensträder immer größerer Beliebtheit. Ähnlich wie beim Dienstwagen wird das Fahrrad über den Arbeitgeber geleast und dadurch können kräftig Steuern gespart werden, im Vergleich dazu, wenn ich mir das Fahrrad selbst kaufe. „Entweder stellt mir der Arbeitgeber das Dienstrad zusätzlich zum Brutto-Arbeitslohn zur Verfügung, dann ist dieses Fahrrad für mich steuer- und sozialversicherungsfrei.“, erklärt Steuerberaterin Julia Graml aus Amberg. Die zweite Variante des Dienstradleasings ist die sogenannte Gehaltsumwandlung: „Die monatliche Rate für das Fahrrad wird vom Bruttoarbeitslohn abgezogen. Dabei spart sich der Arbeitnehmer dann die Sozialversicherung und die Steuer für das Fahrrad.“
Mit der Gehaltsumwandlung lassen sich bis zu 40% im Vergleich zum Direktkauf sparen. Am einfachsten ist es, sich beim entsprechenden Anbieter online das Wunschrad mal durchrechnen zu lassen. So oder so: Lohnen tut es sich in jedem Fall. „Das tolle ist, dass der Gesetzgeber Diensträder fördern will. Ähnlich wie beim Dienstwagen muss man auch beim Dienstrad den Bruttolistenpreis versteuern. Beim Dienstrad aber nur mit einem viertel statt einem Prozent.“, erklärt Julia Graml.
(ac)