Ab ins Homeoffice! Das hieß es im Zuge der Corona-Krise für unzählige Arbeitnehmer. So wurde dann aus der heimischen Wohnung ein neuer Arbeitsplatz. Doch ein Arbeitszimmer aus steuerlicher Sicht ist dieser damit noch nicht. Denn hier gibt es strenge Vorgaben – in Bezug auf die Ausstattung und Verwendung des Raumes. Welche Kriterien konkret erfüllt werden müssen, das erklärt Steuerberater Thomas Rumpler.
Er erläutert auch, welche weiteren steuerlichen Aspekte Menschen, die im Homeoffice arbeiten, beachten sollten. Ein Thema sind hierbei beispielsweise die Werbungskosten. Wann es sich lohnt hierfür jede einzelne Rechnung aufzuheben, auch das erläutert der Steuerberater in Amberg.
(nh)