Die Arbeit mit nach Hause zu nehmen – das gehört für nicht wenige Arbeitnehmer mit zum Beruf. Praktisch ist hier dann ein eigenes Arbeitszimmer.
Zuhause im eigenen Heim zu arbeiten und dabei Geld zu verdienen – das ist dann ganz oft natürlich eine schöne Vorstellung. Kein Wunder, daheim gibt es den selbstgebrühten Kaffee, der auch wirklich schmeckt. Toll ist auch das gewohnte Umfeld, fernab vom Büro-Mief.
Noch schöner ist dann natürlich auch die Vorstellung, das heimische Arbeitszimmer sogar von der Steuer absetzen zu können. Doch dafür müssen erst einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, das klären wir heute in unserem OTV-Versicherungstipp. Steuerberater Thomas Rumpler steht uns hierzu Rede und Antwort. (nh)