Rund 99 Milliarden Euro wurden 2021 in Deutschland im Onlinehandel umgesetzt. Weltweit waren es sogar sage und schreibe 2,1 Billionen! Wer aber online nicht nur einkaufen sondern auch verkaufen will, der muss ein paar Dinge beachten.
Verkaufe ich ab und zu ein wenig nebenbei auf ebay, Amazon und Co. oder betreibe ich das Ganze nachhaltig. Das ist die entscheidende Frage die man sich stellen muss, erklärt Steuerberater Wolfgang Streich aus Amberg. „Wenn ich einen Betrieb oder ein Geschäft nachhaltig betreibe, dann sagt der Gesetzgeber bei Nachhaltigkeit ist die Steuerpflicht gegeben.“ Man betreibe dann einen Gewerbebetrieb und der müsse bei der zuständigen Kommune angemeldet werden. Das wird dann ans entsprechende Finanzamt weitergeleitet und von dort bekomme ich dann eine Steuernummer.
Der Onlinehandel bietet natürlich die Möglichkeit, meine Waren und Produkte in die ganze Welt zu verkaufen. Doch welche Rolle spielt das aus steuerrechtlicher Sicht? Wolfgang Streich erklärt: „Ertragssteuerlich spielt das keine Rolle. Also Einkommens- und Gewerbesteuer. Hier ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.“ Anders sehe es mit der Umsatzsteuer aus: „Wenn ich in ein Drittland umsetze bzw. ausführe, egal ob online oder tatsächlich, dann ist dieser Umsatz von der Umsatzsteuer gänzlich steuerbefreit. Wenn ich in die EU liefere, dann habe ich das Problem, dass ich klären muss, handele ich mit einem Unternehmen oder handele ich mit Privatleuten. Da gibt es Besonderheiten.“
Der Onlinehandel im Inland unterliegt normalerweise der Regelbesteuerung. Auch hier gibt es aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen ist die Kleinunternehmerlegung. Bei einem Umsatz von unter 22.000 Euro im Jahr bin ich dann von der Umsatzsteuer befreit.
(ac)