31 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland besaßen Anfang 2018 Einfamilienhäuser – so die Angaben des Statistischen Bundesamtes. Damit ist das Eigenheim die häufigste Form des Immobilienbesitzes. Es zeigt: Ein eigenes Haus und Grundstück liegt im Trend. Doch dieser Trend ist auch mit Kosten verbunden – insbesondere beim Erwerb. Ein Stichwort: Grunderwerbsteuer. Wann diese fällig wird, haben wir Steuerberater Thomas Rumpler gefragt.
Wer unter die Eigenheimbesitzer gehen möchte – der muss vieles beachten. Und vieles kostet Geld: Wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer. Dabei handelt es sich um eine Verkehrssteuer. Diese entsteht, wenn jemand ein Grundstück erwirbt oder Anspruch auf ein Grundstück erwirbt.
Die Grunderwerbsteuer betrage grundsätzlich 3,5 Prozent dieser Bemessungsgrundlage, erklärt Steuerberater Thomas Rumpler. Jedes Bundesland könne diesen Satz jedoch auch noch erhöhen – in Bayern liege der Satz jedoch unverändert bei 3,5 Prozent. Laut Gesetz seien sowohl Käufer als auch Verkäufer Gesamtschuldner. In der Regel trage jedoch – vertraglich geregelt – die Grunderwerbsteuer der Käufer. Und die Höhe derer ist eben von der Bemessungsgrundlage abhänig.
Mehr Informationen zur Grunderwerbsteuer gibt es beim Steuerberater.
(nh)