Beinahe 120.000 Anzeigen auf Kurzarbeitergeld sind im März und April 2020 in Bayern eingegangen. Die Anzeigen beziehen sich dabei auf 1,76 Millionen Beschäftigte. Das gab das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bekannt. Auch in der Oberpfalz sind nicht wenige Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen.
Konkret springt beim Kurzarbeitergeld der Staat ein: Er übernimmt die Differenz zum regulären Entgelt in Höhe von 67 Prozent bei einem Arbeitnehmer mit Kind und 60 Prozent ohne Kind. Der Bundestag hat nun im Rahmen des Sozialschutzpaketes II unter anderem auch eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Diese greift ab dem vierten Monat des Bezugs.
Die Inhalte des Sozialschutzpaketes II im Überblick:
• Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31. Dezember 2020.
• Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens bis zum 31. Dezember 2020 verlängert und für alle Berufe geöffnet.
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld während Corona gibt es beispielsweise auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Für die tausenden Arbeitnehmer, die aktuell in Kurzarbeit sind, stellen sich vermutlich aber noch weitere Fragen – darunter vielleicht auch aus dem Bereich der Steuern: Werden beispielsweise Steuern auf das Kurzarbeitergeld erhoben? Und wie ändert sich der Einkommensteuersatz? Fragen können sich zum Beispiel auch im Bezug auf die Sozialversicherungen stellen. Wir wollen Ihnen nun hierzu ein paar Antworten geben. Dazu haben wir mit Thomas Rumpler gesprochen. Er ist Steuerberater in Amberg. Alle Informationen sehen Sie im Steuertipp.
(nh)