Di, 21.07.2020 , 11:20 Uhr

Steuertipp: Nebenkostenabrechnung

Jahr für Jahr flattert sie ins Haus: Die Nebenkostenabrechnung. Doch welche der Posten sollten in der Steuererklärung angegeben werden?

Die Mehrheit der Deutschen lebt in Miete. Konkret waren es zum Stichtag 1.1.2018 58 Prozent der Haushalte in Deutschland, die zur Miete oder mietfrei wohnten. Der Rest – 42 Prozent – lebte im Wohneigentum – so die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Doch eines haben viele Haushalte gemeinsam: Sie erhalten als Mieter oder Wohnungseigentümer eine Nebenkostenabrechnung.

Diese bekommt zunächst der Eigentümer der Wohnung – meist von der Hausverwaltung. Erst danach erhält dann der Mieter seine Einzelnebenkostenabrechnung – auf dieser sind dann seine Anteile an den Kosten aufgelistet.

Konkret könne der Mieter die sogenannten Handwerkerleistungen und Dienstleistungskosten in seiner Steuererklärung mit 20 Prozent ansetzen, erklärt Steuerberater Wolfgang Streich. Der Vermieter sei dabei verpflichtet dem Mieter die entsprechende Abrechnung zu geben.
Der Wohnungseigentümer könne dagegen sämtliche Nebenkosten geltend machen – müsse jedoch die Einnahmen, die der Mieter ihm gibt, gegenrechnen.

Mehr Informationen gibt es beim Steuerberater.

(nh)

Abrechnung Amberg außergewöhnliche Belastung Eigentum Eigentumswohnung Einkommenssteuer Kurzarbeit Mieter Nebenkosten Nebenkostenabrechnung Oberpfalz OberpfalzTV OTV Steuer Steuerberater in Amberg Steuererklärung Steuern Steuern sparen Steuertipp Vermieter Wohnung Wolfgang Streich

Das könnte Dich auch interessieren

16.07.2024 Steuern sparen mit Dienstrad Rund 80% aller Haushalte in Deutschland besitzen laut Bundesverkehrsministerium mindestens ein Fahrrad. Vor allem in den vergangenen Jahren hat die Zahl der Fahrradfahrer zugenommen. Durch steigendes Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung. Deshalb erfreuen sich auch die sogenannten Diensträder immer größerer Beliebtheit. Ähnlich wie beim Dienstwagen wird das Fahrrad über den Arbeitgeber geleast und dadurch 16.01.2024 Einspruch gegen den Steuerbescheid – Darauf müssen Sie achten Ein neues Jahr beginnt und das heißt für viele: Für das abgelaufene Jahr die Steuererklärung ausfüllen und anfertigen. Anschließend heißt es warten auf den Steuerbescheid und hoffen auf eine satte Steuererstattung. Wenn der Steuerbescheid jedoch nicht so ausfällt wie Sie sich das erhofft haben, dann gibt es die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Egal ob beim Steuerberater 20.08.2024 OTV-Steuertipp: Mythen rund um die Steuererklärung Wer es richtig anstellt, der bekommt vom Finanzamt jedes Jahr aufs neue eine schöne Finanzspritze in Form einer Steuerrückerstattung. Dafür muss vorher eine Steuererklärung angefertigt und abgegeben werden. Ein manchmal etwas komplizierter Akt, um den sich auch viele Mythen hartnäckig halten. Wie zum Beispiel: Die Steuererklärung zu machen lohnt sich für die meisten doch eh 27.02.2024 OTV-Steuertipp Finanzspritze für's Studium Mit etwas mehr als 400.000 liegt die Anzahl der immatrikulierten Studierenden im Freistaat auf einem Rekordniveau. Ein Thema für sehr viele von ihnen sind mit Sicherheit die eigenen Finanzen. Bekanntlich sind die im Studium ja eher knapp bemessen. Eine Finanzspritze kann da oft nicht schaden und die kann man sich auch als Studierender vom Finanzamt