Wer hat an der Uhr gedreht, ist es wirklich schon so spät? Dieses Lied, bekannt von Paulchen Panther, kommt vielen immer wieder im Lauf des Jahres in den Kopf. Und zwar dann, wenn auf einmal wieder bestimmte Termine beängstigend nahe rücken. Wie zum Beispiel der Termin für die Abgabe der Steuererklärung.
Am 31. Mai klingelt hier bei vielen der Wecker. Wer nämlich keine steuerliche Beratung hat, der muss seine Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgegeben haben. So war es zumindest bislang! Doch mit dem Veranlagungszeitraum 2018 gibt es nun neue Fristen. Und für den, der die nicht einhält, kann es auch ganz schön teuer werden, denn Verspätungszuschläge sind nun gesetzlich geregelt. Mehr dazu erfahren Sie heute in unserem OTV-Steuertipp mit Steuerberater Wolfgang Streich. (nh)