Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt – der will vor allem wohl eines: Grünen Strom produzieren. Doch mit der Installation der Anlage auf dem Dach ist es nicht getan – denn es gibt auch steuerliche Auswirkungen.
Und genau hier gibt es nun eine neue Wahlmöglichkeit – die das Bundesministerium für Finanzen mit seinem Schreiben vom 2. Mai geschaffen hat. Diese gilt für kleine Photovoltaik-Anlagen bis zu 10 KW. Diese können nun auf Antrag als „Liebhaberei“ angesehen werden, mit der Folge, so die Erklärung von Steuerberater Wolfgang Streich, dass sie so aus der Einkommenssteuerpflicht fallen.
Jedoch gibt es hier bei einer Entscheidung verschiedene Vor- als auch Nachteile zu bedenken. Das gilt auch für den Bereich der Umsatzsteuer. Was es jeweils zu beachten gibt, das erklärt Wolfgang Streich. Er ist Steuerberater in Amberg.
(nh)