Kirchensteuer, Krankheitskosten und Co.: Was fällt dabei unter Sonderausgaben und was sind außergewöhnliche Belastungen?
Nahezu tagtäglich werden wir mit ihnen konfrontiert: Mit Kosten aller Art. Doch manchmal können genau diese auch steuerliche Vorteile bringen. Zum Beispiel dann, wenn sie in der Einkommensteuererklärung angegeben und somit ganz oder teilweise abgesetzt werden können.
Bekannte Kosten, die abgesetzt werden können, sind Werbungskosten. Doch auch Sonderausgaben können abgesetzt werden, genauso wie Aufwendungen, die per Definition unter „außergewöhnliche Belastungen“ fallen. Doch welche Kosten fallen jeweils darunter? Und wie werden sie aus steuerlicher Sicht behandelt? Das und mehr erklärt Wolfgang Streich. Er ist Steuerberater in Amberg.
(nh)