Was möchte ich später einmal machen? Studieren, eine Ausbildung oder doch etwas ganz anderes? Fragen, die sich Jahr für Jahr unzählige Jugendliche und junge Erwachsene stellen. Und die Antwort darauf hat nicht nur auf sie Auswirkungen, sondern auch auf die Eltern – zum Beispiel im Bereich der Steuern.
Wenn nämlich das Kind beispielsweise in einer auswärtigen Wohnung, Wohnheim oder WG-Zimmer untergebracht ist, so können die Erziehungsberechtigten unter Umständen den Ausbildungsfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt 924 Euro.
Jedoch gibt es dafür auch Bedingungen, die erfüllt werden müssen: Kindergeld oder auch ein Kinderfreibetrag seien Voraussetzung dafür, dass der Steuerpflichtige auch den Ausbildungsfreibetrag nutzen kann, erklärt Steuerberater Wolfgang Streich. An das Kind müsse jedoch kein Geld fließen, aber bewiesen werden können, dass das Kind wirklich auswärts untergebracht ist.
Auch noch weitere Dinge gibt es zu beachten, wie uns Wolfgang Streich erklärt. Er ist Steuerberater in Amberg. Seine Informationen erhalten Sie im OTV-Steuertipp.
(nh)