Eine Wohnung an Famlienangehörige vermieten und dabei Steuern sparen? Wie Sie bei sogenannten „Familienverträgen“ nicht in die Steuerfalle tappen.
„Blut ist dicker als Wasser“ – ein altbekannter Spruch, der die engen Beziehungen von Familienmitgliedern verdeutlicht. Verflechtungen, die auch in der Vertragswelt Einzug gehalten haben. Da gibt es zum Beispiel spezielle Familientarife bei Handyverträgen. Und auch wenn es etwa um Vermietungen geht, spielen nicht selten familiäre Beziehungen eine Rolle. Beispielsweise wenn ein Sohn in die Einliegerwohnung der Eltern zieht.
In der Steuerrechtssprechung gibt es jedoch den Begriff „Familienvertrag“ nicht, wie Steuerberater Thomas Rumpler erklärt. Dennoch erhoffen sich so manche von Verträgen zwischen Familienangehörigen Steuerersparnisse. Doch statt Erparnissen könnte sogar eine Steuerfalle drohen. Wann das der Fall sein könnte und was es bei Verträgen zwischen Familienangehörigen zu beachten gilt, das erläutert Thomas Rumpler in diesem Steuertipp. Er ist Steuerberater in Amberg.
(nh)