Wie Ministerpräsident Markus Söder bereits am vergangenen Freitag angekündigt hat, ist nun die Testnachweispflicht in den Kitas beschlossen worden. Das hat Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei, heute bekannt gegeben.
Demnach sollen ab Januar alle Kinder ab dem ersten Geburtstag drei Mal pro Woche negativ getestet werden. Dabei sind vor allem die Eltern in der Pflicht: Denn Herrmann spricht von Antigenschnelltest und Selbsttests zuhause, die dann der Einrichtung vorgelegt werden müssen. Aber auch PCR-Pooltests sind möglich, wenn die Kita-Einrichtung über solche verfügt.
Neben den bereits bestehenden und bewährten Maßnahmen dürfen ab dem 10. Januar 2022 Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten nur betreten, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich glaubhaft versichern, dass bei dem Kind ein Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde. Daneben gelten auch negative Testnachweise, die im Rahmen der Bürgertestung oder eines PCR-Tests erbracht wurden, als entsprechender Nachweis. In Einrichtungen, die zweimal wöchentlich PCR-Pooling (sog. Lolli-Tests) durchführen, muss nur montags ein zusätzlicher anderweitiger Testnachweis erbracht werden. Die Testnachweispflicht entfällt für genesene und geimpfte Kinder.
Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei
Damit soll die Sicherheit in den Kidnertageseinrichtungen noch weiter erhöht werden.
(vl)