Der ungezügelte Flächenfraß ist eines der drängendsten Umweltprobleme in Bayern. Besonders gravierend sei das geplante 21 Hektar große Gewerbegebiet an der Autobahn A93 bei Teublitz im Landkreis Schwandorf, so der LBV.
Die Staatswald-Fläche bei Teublitz gehört dem Freistaat Bayern. Der LBV sieht in dem Vorhaben einen bayernweiten Präzedenzfall und hat deshalb heute Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Konkret kritisiert der LBV die unzureichende Berücksichtigung des landesplanerischen Anbindegebots, die Zersiedelung und den Flächenfraß, den mangelhaften Nachweis von Ausgleichsmaßnahmen sowie die Rodung eines gesunden artenreichen Mischwalds, heißt es von Seiten des LBV.
Wir lassen nicht zu, dass immer mehr Staatswald für großflächige Gewerbeansiedlungen verramscht wird. Der Wald aller Bürgerinnen und Bürger ist keine kommunale Verfügungsmasse.
Norbert Schäffer, Vorsitzender LBV
Das Vorhaben in Teublitz zeige beispielhaft die Fehlentwicklungen in der Landesplanung auf. Bisher sei das größte Waldgebiet am Westrand des Bayerischen Waldes frei von Siedlungsflächen und auch deshalb als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, erklärt der LBV in einer Pressemitteilung. Eine Lockerung des gesetzlich vorgeschriebenen Anbindegebots habe diese Planung erleichtert. Die Staatsregierung hat die Lockerungen bereits im Juli 2019 zurückgenommen, jedoch wurde dieser Beschluss rechtlich noch immer nicht umgesetzt. Die Oberpfalz ist bayernweiter Spitzenreiter beim Flächenverbrauch. Im landesweiten Durchschnitt werden derzeit täglich über zehn Hektar Land verbaut. Im neuen Landesplanungsgesetz sei ein Zielwert von fünf Hektar pro Tag vorgesehen, das sei jedoch eine unverbindliche Vorgabe. „In Sonntagsreden wird das Flächensparen immer wieder gebetsmühlenartig beteuert – wenn es aber konkret wird, versteckt sich die Politik hinter der kommunalen Selbstverwaltung. So kann es nicht weitergehen: Wir brauchen verbindliche interkommunale Zusammenarbeit statt Kirchturmpolitik“, erklärt Christoph Bauer LBV-Bezirksgeschäftsführer in der Oberpfalz.
Der Freistaat ist Eigentümer dieser Fläche und habe insbesondere in Zeiten des Klimawandels eine große Verantwortung für den Erhalt seiner Wälder, so der LBV. Der Wald bei Teublitz sei ein historisch alter Wald mit zahlreichen bedeutenden Arten. Der Staatswald bei Teublitz ist durch das Waldgesetz auch als regionaler Klimaschutzwald ausgewiesen. Außerdem befindet sich der Wald am Westhang des „Schwarzen Berges“ und ist dadurch auch in Trockenzeiten bestens mit Wasser versorgt. „Es gibt hier Quellen und Sumpfwaldbereiche sowie große Flächen mit hoch anstehendem Grundwasser. Das sind wertvollste Lebensräume. Diese können nicht ausgeglichen werden“, so Dr. Christian Stierstorfer, LBV-Waldreferent und Gebietskenner.
Der Waldbestand in Teublitz sei sehr artenreich und gut strukturiert – genau diese Wälder werden derzeit mit Millionenaufwand vom Staat gefördert. Der Wald müsste erst einmal großflächig trockengelegt werden, um ihn zu bebauen, erklären die Verantwortlichen beim LBV. Aufgrund der unklaren hydrologischen Verhältnisse in diesem Quellgebiet warnt der LBV auch vor negativen Auswirkungen auf das Teublitzer Weihergebiet und die Teichwirtschaft.
(Bild: Archivbild von Protestaktion gegen das geplante Gewerbegebiet)
(vl)