So, 20.02.2022 , 08:00 Uhr

Neunkirchen

Tierheilpraktikerin vor dem Aus? Neue Regel im Tierarzneimittelgesetz

Neue Regelung im Tierarzneimittelgesetz führt zu Verärgerung bei Tierheilpraktikern. Humanhompöpathische Arzneien dürfen nicht mehr von Tierheilpraktikerin verschrieben werden. Ursula Parzefall fühlt sich in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt.

Seit dem 28.01.22 ist sie in Kraft getreten: Eine neue Regelung im Tierarzneimittelgesetz. Besonders der §50 Abs. 2 TAMG wirkt sich auf die Arbeit von Tierheilprakitkern aus. Wie beispielsweise auch auf die Tierheilpraktikerin Ursula Parzefall aus Neunkirchen bei Weiden – sie verliere dadurch ihre Berufsausübungskompetenz, erklärt sie. Ein Gesetz, das viele Fragen eröffnet und die Grundlage einer Diskussion eröffnet.

(mak)

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