Das Impfzentrum und das Landratsamt Tirschenreuth freuen sich sehr, dass nach den Verlautbarungen aus dem Bundesgesundheitsministeriums voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2021 mehr Impfstoff verlässlich geliefert werden kann. Im Impfzentrum des Landkreis Tirschenreuth können jetzt kurzfristig mehr Impftermine vergeben werden, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht.
Für den ersten verfügbaren Vektorimpfstoff, hergestellt von der Firma AstraZeneca, liegen nun gute und belastbare Daten zu seiner Sicherheit und Wirksamkeit vor, berichtet das Landratsamt Tirschenreuth. Auch die veröffentlichten Daten anderer Hersteller halten Landratsamt und Impfzentrum für sehr vielversprechend.
Derzeit stehen somit drei Impfstoffe zur Verfügung. Die Entscheidung, wer welchen Impfstoff erhält, orientiert sich dabei an den Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung.
Der Personenkreis, der die Impfungen als erstes erhält („höchste Priorität“), wird durch die Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung zum 08. Februar 2021 nicht wesentlich geändert. Neu aufgenommen worden in die sog. höchste Priorität sind Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben. Der vollständige Wortlaut der neuen Verordnung finden Sie hier.
Wie lange es dauert, um den gesamten Personenkreis der höchsten Priorität zu impfen, ist wegen der begrenzten Impfstoffmenge derzeit noch nicht absehbar, so das Landratsamt. Somit ist auch noch keine Aussage möglich, wann Terminvergaben an den anschließend zu impfenden Personenkreis der sogenannten hohen Priorität möglich sind.
Die Nachfrage nach Impfungen sei grade bei chronisch Kranken und ihren Angehörigen sehr hoch. Das Landratsamt und Impfzentrum freuen sich deshalb auch über die Neubewertung der Risikobeurteilung in der neuen Coronavirus-Impfverordnung. So kommen viele Menschen, die bisher erst in der Gruppe drei („erhöhte Priorität“) für eine Impfung in Frage gekommen wären, nun bereits in der Gruppe zwei („hohe Priorität“) dran.
Mehr Impfstoff, eine Ausweitung der Kapazitäten im Impfzentrum und eine neue Risikoeinschätzung werde vielen Menschen berechtigt neue Hoffnung auf eine baldige Impfung geben.
Einen Wermutstropfen gibt es dennoch: auch wenn alle Liefertermine eingehalten werden und auch wenn die Mitarbeiter im Impfzentrum, in den Kommunen und im Landratsamt weiterhin ihr äußerstes geben, so wird es trotzdem nicht möglich sein, allen interessierten und berechtigten Menschen sofort eine Impfung anzubieten, da die Impfstoffe leider nach wie vor begrenzt sind, bedaueren die Verantwortlichen. Die Corornavirus-Impfverordnung, die letztlich verbindlich vorgibt, wer welcher Gruppe zugeordnet wird und wer wann Anspruch auf eine Impfung hat, erlaubt keine willkürliche Entscheidung des Impfzentrums, eines Arztes oder einer Fachgesellschaft, Gruppen zu überspringen.
(vl)