Der Landkreis Tirschenreuth hat den Corona-Warnwert von 50 überschritten. Aktuell liegt der 7-Tage-Inzidenzwert bei 56,91.
Deshalb erlässt das Landratsamt eine Allgemeinverfügung. Diese umfasst folgende Regelungen:
- private Feiern und Kontakte werden auf max. 5 Personen oder 2 Haushalte im öffentlichem und privaten Raum begrenzt
- Veranstaltungen, die keine privaten Feiern sind, werden auf bis zu max. 25 Personen in geschlossenen Räumen und auf bis zu max. 50 Personen unter freien Himmel beschränkt
- Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr
- Alkoholverbot auf allen öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr
- in Krankenhäuser und Alten- und Behindertenheime darf ein Patient/Bewohner maximal einen Besucher aus dem engeren Familienkreis pro Tag empfangen, bei Minderjährigen dürfen die Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam einen Besuch machen.
- in allen Schulen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler und Lehrkräfte
In Schulen im Landkreis Tirschenreuth spielt das Infektionsgeschehen derzeit eine untergeordnete Rolle, weshalb eine Klassenteilung oder ein Distanzunterricht derzeit noch nicht für erforderlich gehalten wird. Die Lage wird hier ständig aktualisiert, wonoch entsprechende Maßnahmen nach dem 3-Stufen-Plan des Bayer. Kultusministeriums evtl. in Zukunft noch folgen können.
- in allen Kindertageseinrichtungen und Spielgruppen Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für das Personal, zusätzlich sind feste Gruppen zu bilden
- Generell gilt: Dort wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, in den Schulen und Bildungsstätten, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten.
Diese Allgemeinverfügung tritt am 17.10.2020 in Kraft und gilt vorerst bis 31.10.2020. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Tirschenreuth einsehbar.
Aktuelles Infektionsgeschehen im Landkreis Tirschenreuth:
- Seit gestern sind 5 neue Fälle zu verzeichnen.
- Zahl der Infizierten mit dem Corona-Virus: 1.286
- Zahl der Todesfälle - an SARS-CoV-2 verstorben: 123
- Zahl der Todesfälle – an und mit SARS-CoV-2 verstorben (lt. LGL): 139
- Zahl der Genesenen (Schätzung orientiert an Kriterien RKI): 1.085
- 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner (laut RKI und LGL): 48,6 / 56,9
Leider sind auch zwei Todesfälle zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um über 80-Jährige mit Vorerkrankungen. Die Todesursache war eine andere Erkrankung. Da diese Menschen aber auch mit dem Corona-Virus infiziert waren, zählen sie laut Vorgaben des RKI und LGL in die Statistik.
(vl)