Der Landkreis Tirschenreuth liegt heute lt. RKI den 12. Tag in Folge unter einer 7- Tage-Inzidenz von 50 und den 37. Tag in Folge unter einer 7-Tage-Inzidenz von 100. Das Landratsamt Tirschenreuth hat mit Einvernehmen des Bayer. Gesundheitsministeriums heute eine Allgemeinverfügung für weitere Öffnungsschritte im Amtsblatt bekannt gemacht.
Es werden daher ab Freitag, den 21. Mai 2021 ab 0:00 Uhr folgende weitere Öffnungsschritte im Landkreis Tirschenreuth zugelassen:
1. Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken; zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen.
2. musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.
3. Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen.
4. Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im Sonne von § 23 Abs. 1 Satz 1 unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher.
5. Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel, ferner
a) unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen;
b) auch in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung;
c) die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen.
6. Die Öffnung von Freibädern für Besucher nach vorheriger Terminbuchung.
Die oben genannten Öffnungen werden unter folgenden Nebenbestimmungen zugelassen:
1. Übernachtungsgäste nach Nr. 1 müssen bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC- Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen.
2. Die jeweils einschlägigen Rahmenkonzepte, die von den jeweils zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt gemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festzulegen sind, sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu beachten und einzuhalten.
Rahmenkonezpte:
Die maßgeblichen Rahmenhygienekonzepte wurden im Bayerischen Ministerialblatt, bzw. auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft Landesentwicklung und Energie veröffentlicht:
In dem heutigen Amtsblatt sind diese Rahmenkonzepte und die dazugehörigen Links veröffentlicht
Hinweis:
Überschreitet der Landkreis Tirschenreuth an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7- Tages-Inzidenz von 50 wieder, erfolgt eine neue Bekanntmachung im Amtsblatt. Die weiteren Öffnungsschritte nach den Nummer 3, 4, 5 und 6 treten dann am fünften Tag wieder außer Kraft.
Überschreitet der Landkreis Tirschenreuth an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7- Tages-Inzidenz von 100 wieder, erfolgt eine neue Bekanntmachung im Amtsblatt. Die weiteren Öffnungsschritte nach den Nummern 1 und 2 treten dann am fünften Tag wieder außer Kraft.
(vl)