Seit Herbst vergangenen Jahres steigen die Fälle von Gedflügelpest in Deutschland und auch in der Oberpfalz. Neben den Ausbrüchen in Geflügelhaltungen sind vor allem Wildvögel betroffen. Am vergangenen Mittwoch bestätigte jetzt die Unterschung von verendeten Möwen im Naturschutzgebiet in Eschenbach den Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Neustadt/WN.
Eine Übertragung auf den Menschen ist bislang nicht bekannt, für die Vögel endet eine Ansteckung aber immer tödlich. Die Geflügelpest kann nicht behandelt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine weitere Verbreitung so gut es geht zu verhindern.
Die Verantwortlichen des Veterinäramts bitten daher, folgende Punkte zu beachten:
- Tierkörper von verendeten Wildvögeln nicht berühren, Hunde fernhalten.
- Meldung von toten Wildvögeln an das Veterinäramt NEW, 09602-79 7010 oder veterinaere@neustadt.de mit möglichst genauer Ortsangabe (z.B. über Handy-App). Singvögel müssen nicht gemeldet werden.
- Auf keinen Fall erkrankte Vögel mitnehmen! Eine Behandlung der Geflügelpest ist nicht möglich.
Für Geflügelhalter ist folgendes zu beachten:
- Wenn noch nicht geschehen: Meldung der Geflügelhaltung an das Veterinäramt.
- Die Biosicherheitsmaßnahmen der Allgemeinverfügung, veröffentlicht im Amtsblatt Nr.17/2022 vom 24.11.2022, sind strikt einzuhalten:
- Es sollten Vorkehrungen für eine möglicherweise notwendige Aufstallungspflicht getroffen werden.
- Die wichtigsten Maßnahmen sind Futter und Wasser nicht im Freien anzubieten, um Wildvögel nicht anzulocken, sowie ein Betretungsverbot für nicht Betriebsangehörige.
- Ungewöhnlich hohe tägliche Ausfälle oder starker Leistungsrückgang sind unverzüglich durch einen Tierarzt abzuklären. Eventuell nötige Laborkosten werden vom Staat übernommen.
Weitere Informationen:
(pg)