Seit 47 Jahren tobt der Streit um die Umfahrungsstraße der Städte Burglengenfeld, Teublitz, Maxhütte Haidhof. Nun steht eine Entscheidung unmittelbar bevor. Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens sind Fakten in einer öffentlichen Verbandsversammlung des eigens gegründeten „Zweckverbands zur Planung und Errichtung der Ortsumfahrung Städtedreieck“, Kurz ZPEUS, vorgestellt worden. Gegner und Befürworter sind dabei aufeinandergestoßen. Zum Hintergrund hatte die Regierung der Oberpfalz im Vorfeld in einer Erklärung mitgeteilt:
„Die Regierung der Oberpfalz hat als zuständige höhere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren zur Ortsumfahrung für das Städtedreieck Burglengenfeld / Maxhütte-Haidhof / Teublitz abgeschlossen. Der Zweckverband für die Planung und Errichtung der Ortsumfahrung hat im Jahr 2021 die landesplanerische Überprüfung der vier Hauptvarianten für die Ortsumfahrung bei der Regierung der Oberpfalz beantragt, das Raumordnungsverfahren wurde Ende Oktober 2021 eingeleitet.
Im Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung werden die drei Varianten A, C und D als nicht raumverträglich bewertet. Der negativen Beurteilung liegt insbesondere das regionalplanerisch festgesetzte Vorranggebiet für das Tonabbaugebiet t 18 „südlich Teublitz“ zugrunde, das von den drei Trassenvarianten gequert wird. Darüber hinaus sind diese Varianten auch vergleichsweise ungünstig zu beurteilen bzgl. der Belange des Natur- und Artenschutzes sowie der Eingriffs- und Ausgleichsproblematik.
Die Variante B ist bei Beachtung zahlreicher Maßgaben als noch mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar zu bewerten. In der Gesamtabwägung sprechen für diese Variante – trotz der auch hier sehr großen natur- und artenschutzrechtlichen Problematik und der Siedlungsnähe – die hohe Verkehrswirksamkeit in Verbindung mit dem vergleichsweise geringerem Eingriffsumfang. Die Maßgaben betreffen unterschiedliche fachliche Belange. So sind beispielsweise Ausgleichsmaßnahmen für den erforderlichen Eingriff soweit möglich multifunktional anzulegen, d.h. artenschutzrechtlicher Ausgleich, Ausgleich aufgrund der Eingriffsregelung sowie sonstige Ausgleichsbedürfnisse. Des Weiteren sind Bauwerke, die in Gewässer oder Überschwemmungsbereiche eingreifen, so auszuführen, dass der Wasserabfluss jederzeit gewährleistet bleibt. Die Detailplanung ist mit den jeweils zuständigen Fachstellen (u.a. Naturschutz-, Landwirtschafts- und Wasserwirtschaftsverwaltung) abzustimmen“.
Doch auch diese Variante B war 2008 in einem Bürgerentscheid von 58 Prozent der Wähler abgelehnt worden. Doch der Bürgerentscheid hat keinen Bestand mehr. Heute wird nur noch die Variante B verfolgt. Wichtig ist, dass Entscheidungen nur dann gefällt werden können, wenn alle Stadträte aus Burglengenfeld, Teublitz und Maxhütte-Haidhof mehrheitlich zustimmen. Gestern ging es um die Fakten. So beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung auf knapp 100 Millionen Euro. Für die Kommunen würde das einen Eigenanteil von acht bis zehn Millionen Euro bedeuten. „Da bleibt Manchem die Spucke weg“, kommentierte Zweckverbandsvorsitzender Rudolf Seidl (Maxhütte-Haidhof). Thomas Beer, der Bürgermeister von Teublitz kündigte an, dass er im Falle der Befürwortung des Projekts in einem Ratsbegehren seine Bürger befragen wolle. In Burglengenfeld und Maxhütte-Haidhof soll der Stadtrat entscheiden. Bürgermeister Thomas Gesche aus Burglengenfeld verspricht sich sehr viel Entlastung für die Bürger der Städtedreiecks durch eine Umfahrungsstraße, Rudolf Seidl sagt, Maxhütte-Haidhof selbst sei von der Maßnahme wenig betroffen. Alle drei Bürgermeister wollen sich aber dem Mehrheitsvotum beugen. Die zahlreichen Zuhörer durften sich selbst nicht äußern und wurden selbst für einen Zwischenapplaus vom Verbandsvorsitzenden gerügt.
Eine Entscheidung soll noch in diesem Jahr getroffen werden.
(gb)