Deutsche Umwelthilfe und der BUND Naturschutz Bayern klagen gegen den Fischotterabschuss in Ostbayern. Laut der beiden Umweltorganisationen verstößt die in manchen Gebieten geltende Abschussreglung gegen nationales und EU-Recht. Seit dem ersten August darf in Bayern unter bestimmten Voraussetzung in teichwirtschaftlich genutzten Gebieten wie im Landkreis Tirschenreuth der Fischotter entnommen werden. Laut des bayerischen Landesamtes für Landwirtschaft wurde seit dem Start der Verordnung noch kein Fischotter entnommen.
(bs / Kamera: Archiv)