Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Weiden hat heute die zwangsweise Unterbringung der 66-Jährigen angeordnet. Von der Frau gehe nach wie vor eine Gefahr aus, begründete der Vorsitzende Richter Peter Werner. Auch wenn die psychisch kranke Frau auf einem guten Weg sei, und durch die Medikamente gut eingestellt. Es sei aber nicht abzusehen, ob sie die Medikamente in Freiheit auch zuverlässig nehmen würde. Falls nicht, seien ähnliche Straftaten wie die im August 2022 denkbar, so das Gericht.
Damals war die völlig verwirrte Frau im Wahn, verfolgt und von Mördern bedroht zu werden, in Vohentrauß und in der Weidener Fußgängerzone wahllos auf Passanten losgegangen, die sie für Verbrecher hielt. Mehrere Personen wurden verletzt. „Das hätte damals noch schlimmer ausgehen können“, so die Schwurgerichtskammer. Sie wertete die Taten als versuchten Totschlag und gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung. Schuldfähig war die Frau jedoch nicht, deshalb keine Verurteilung. Aber die Unterbringung zum Schutze der Allgemeinheit sei zwingend notwendig. Dies könne auch nicht, wie von Rechtsanwältin Christiane Bardenheuer beantragt, zur Bewährung ausgesetzt werden.
Gegen das Urteil ist noch Revision möglich.
(gb)