Nachdem alle fünf Angeklagten geständig gewesen waren, konnten im Weidener Drogenprozess bereits heute Nachmittag gegen 15 Uhr die Urteile gesprochen werden. Die vier männlichen Angeklagten erhielten Haftstrafen zwischen vier und acht Jahren, die junge Frau ein Jahr sechs Monate auf Bewährung.
Drei der vier Angeklagten werden dabei zusätzlich in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Dem vierten Angeklagten, Andreas B., wurde genau dies aber verwehrt. Dieser habe bereits drei Versuche einer Entziehung erfolglos hinter sich gebracht, stellte Staatsanwalt Christoph-Alexander May in seinem Plädoyer fest. Einen vierten Versuch sollte es deshalb nicht geben. Die Kammer sah dies in ihrem Urteil genau so.
Als einzige der Angeklagten verließ damit die junge Frau als freier Mensch den Gerichtssaal. Für Staatsanwalt May unverständlich, dass sie sich als Helferin bei den Drogengeschäften zur Verfügung gestellt habe. Sie sei finanziell abgesichert gewesen und habe dies wahrscheinlich nur wegen ihrer Beziehung zu einem der Angeklagten getan.
(tb)