Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten das im September vergangenen Jahres nicht einmal ein Monate alte Baby, nicht zum Arzt gebracht zu haben, obwohl es lebensgefährlich verletzt war. Das Baby wies Hämatome im Gesichts- und Genitalbereich und mehrere Rippenbrüche auf. Nur durch Zufall wurden die schweren Verletzungen entdeckt. Das Baby erlitt nämlich einen Kreislaufstillstand, woraufhin die Mutter den Notarzt rief. Nachdem das Baby ins Klinikum St. Marien nach Amberg gebracht worden war, wurden dort die schweren Verletzungen festgestellt.
Da das Gericht nicht nachweisen konnte, wer dem Baby die Verletzungen beigebracht hatte, wurde der Fall nur als „Misshandlung durch unterlassene Hilfeleistung“ verhandelt. Viele Prozessbeobachter sahen die Schuld bei der Mutter. Nachgewiesen konnte ihr das aber nicht werden.
Die beiden Angeklagten verließen das Landgericht Amberg freien Fußes. Die Bewährung wurde aber auf vier Jahre festgesetzt. In dieser Zeit dürfen sie keine strafbare Handlungen ausführen.
(tb)