Im Namen des Volkes hat das Landgericht in Weiden heute das Urteil gegen die fünf Angeklagten im sogenannten Shisha-Bar-Prozess gesprochen. Wegen Marihuanahandel und anderen Delikten sind die Männer im Alter zwischen 21 und 37 Jahren zu mehrjährigen Haftstrafen und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Zudem werden die illegal erlangten Gelder eingezogen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
Der 28-jährige Betreiber einer Weidener Shishabar wurde als Haupttäter und Initiater der Drogengeschäfte zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte im Zuge eines sogenannten Deals gestanden, mit circa 30 Kilogramm Marihuana gehandelt zu haben. Das Rauschmittel sei in München organisiert und in Weiden weiterverkauft worden. Doch mit dem heutigen Urteil ist die Sache für den Mann noch nicht zu Ende, im Knast soll es mit Drogengeschäften weitergegangen sein. Dazu laufen derzeit neue Ermittlungen.
Zu drei Jahren Gefängnis wurde ohne Deal der 37-jährige Türsteher des Lokals verurteilt. Er wurde der mehrfachen Beihilfe zum Marihuana-Handel und der Körperverletzung mit Nötigung für schuldig befunden. Außer der Beihilfe habe er einen Drogen-Kunden vor laufender Kamera unter Druck gesetzt und geschlagen und getreten, weil der überlegt hatte, woanders Drogen zu kaufen.
Staatsanwalt Christoph May hat dreieinhalb Jahre Gefängnis beantragt, doch die Verteidiger wollten Bewährung. Dies lehnte das Gericht für den dutzendfach vorbestraften Mann jedoch ab.
Bewährungsstrafen erhielten dagegen die drei anderen Angeklagten. Einen geringeren Anteil hat nach Ansicht des Gerichts ein 21-jähriger Azubi, der laut Staatsanwalt May extrem viel gestanden hat. Auch May beantragte Bewährung. Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung verhängte heute schließlich das Landgericht.
Ein 22-jähriger Student erhielt wegen Drogenhandels ein Jahr, acht Monate Jugendstrafe auf Bewährung.
Ebenfalls Bewährung erhielt der 26-jährige Kurierfahrer. Auch der Staatsanwalt, hielt das für angemessen. Er sei geläutert und sei freiwillig aus dem Geschäft ausgestiegen, so May. Verteidiger Rouven Colbatz sah das auch so. Das Urteil: ein Jahr und sechs Monate.
(gb)