Eine 30-jährige Frau aus Syrien muss unbefristet in eine psychiatrische Klinik. So das heutige Urteil im Sicherungsprozess. Sicherungsprozess heißt, dass die Frau trotz ihrer Tat nicht schuldfähig ist, weil sie psychisch krank ist. Sie hat Ende April dieses Jahres zumindest eines ihrer Kinder aus dem Fenster des Weidener Frauenhauses geworfen. Es fiel fast 5 einhalb Meter tief. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt 20 Monate alt und hatte nur mit Glück überlebt.
Die Frau leidet an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Wahrscheinlich hat sie auch noch ihre ältere Tochter aus dem Fenster gestoßen, was ihr aber nicht nachgewiesen werden konnte. Vom Alter her hätte das Mädchen nämlich auch selbst springen können – gedrängt von seiner Mutter.
Die stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Klinik sei unumgänglich, weil auch Gefahr für die Allgemeinheit bestehe, hieß es in der Urteilsbegründung. Verteidiger Rouven Colbatz sieht dies anders. Die Tat habe sich nur gegen ihre Kinder gerichtet und nie gegen andere Menschen. Laut Landgerichtssprecher Matthias Bauer allerdings ist die Erkrankung der jungen Frau so massiv, dass künftig eine Gefährdung von anderen Menschen nicht ausgeschlossen werden kann.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Verteidigung Revision einlegt, steht noch nicht fest.
(tb)