Die Plädoyers im Mordprozess Sophia Lösche gaben die Richtung vor. Es musste eine sehr hohe, wenn nicht lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten herauskommen. Die Oberstaatsanwältin und der Vertreter der Nebenklage plädierten vergangene Woche auf Mord und forderten lebenslang. Der Verteidiger sprach von Totschlag, sah aber auch einen hohen Freiheitsentzug. Am Mittwoch Vormittag wurde am Landgericht Bayreuth das Urteil gesprochen.
(tb)
Lebenslang wegen Mordes – so lautet das Urteil im Mordprozess Sophia Lösche. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 42-jährige Marokkaner die Amberger Studentin am 14. Juni vergangenen Jahres getötet hat, um eine vorherige Straftat zu vertuschen. Es sei damit eine Verdeckungstat – ein Mordmerkmal. Von einem sexuellen Delikt im Vorfeld war aber nicht die Rede. Im Prozess konnte dies nicht bewiesen werden.
Das Gericht hat versucht, der Wahrheit möglichst nahe zu kommen. Bis zum Ende bestritt der Angeklagte, dass er Sophia sexuell belästigt hat. Er hatte im Prozess von einem Streit wegen eines Haschischbrockens gesprochen.
Für die Familie bleiben viele Fragen offen. Sophias Bruder Andreas hat am vorletzten Prozesstag noch einmal erwähnt, dass Sophia seiner Meinung nach erst in Frankreich getötet worden sei. Bis dorthin sei sie gefesselt im LKW gewesen. In Frankreich habe dann erst das typische Nachtatverhalten begonnen, als er nach einem Ablageort für die Leiche gesucht habe. Dies sei dann letztendlich in Spanien passiert.
Die Familie muss jetzt mit diesen Fakten umgehen und leben. Ein schwieriges Los. (tb)
Wir haben über das Urteil mit Sophias Bruder, Andreas Lösche, gesprochen: