Zur Erinnerung: Die zweite Strafkammer des Weidener Landgerichts hatte am 17. Februar das Verfahren gegen einen 27-jährigen Iraker und einen 23-jähriger Syrer wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung eröffnet. Laut Anklageschrift habe der 27-Jährige die Frau im Schlaf ausgezogen und bedrängt. Als sie sich wehrte, habe sie zunächst der 27-Jährige vergewaltigt, dann beide Angeklagte abwechselnd, auf verschiedene Weise. Die Frau habe sich schließlich in ein nahegelegenes Wohnhaus geflüchtet und Anwohner um Hilfe gebeten.
Beide Angeklagten hatten diesen Vorwurf in jedem Punkt eingeräumt. Im Gegenzug ist ihnen in einem Deal zugesichert worden, dass die Strafe nicht mehr als viereinhalb Jahre betragen wird, weil dem Opfer die Aussage erspart bliebe.
Doch heute hat der Iraker sein Geständnis plötzlich widerrufen: „Ich bin unter Druck gesetzt worden, dass ich irgendwas gestehe, das ich nicht getan habe“, so der 27-Jährige. „Ich habe diesem Mädchen nichts angetan“. Das Geständnis sei falsch gewesen: „Ich bin quasi dazu gezwungen worden“. Adressat dieses Vorwurfs konnte nur sein Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Tobias Konze sein. Der hat darauf hin sein Mandat niederlegen wollen, weshalb er die Entpflichtung von seiner Pflichtverteidigung beantragt hat. Unter diesen Umständen sei es ihm nicht mehr möglich, den Iraker weiter zu vertreten.
Natürlich ist durch den Widerruf auch der Deal geplatzt, so dass nun jedes Detail der angezeigten Vergewaltigung in einer umfangreichen Beweisaufnahme aufgerollt werden muss. Da dies in dem vorgesehenen Zeitrahmen nicht möglich sein wird, hat der Vorsitzende Richter nach umfassender Beratung in der zweiten Strafkammer die Aussetzung des Prozesses verkündet. Das heißt, der Prozess wurde heute abgebrochen und muss völlig neu von vorne begonnen werden. Auch das bestehende Geständnis des zweiten Angeklagten muss dann neu erfolgen.
Wann der Prozess neu aufgerollt werden wird, das ist heute noch nicht abzusehen. Doch während der Iraker bisher auf freiem Fuß war, muss er auf den zweiten Prozessbeginn im Gefängnis warten. Er ist heute unmittelbar nach dem Widerruf seines Geständnisses im Gerichtssaal festgenommen und in Fesseln gelegt worden. Nun bestehe Fluchtgefahr, begründete das Gericht den Haftbefehl.
(gb)