In Amberg ist der Vergewaltigungsprozess in die Zielgerade eingebogen. Am 11. Verhandlungstag musste das Gericht noch 2 Beweisanträge des Verteidigers Jörg Jendricke bearbeiten. Zum einen ging es dabei um den Antrag, dass bei den GPS-Daten, wann sich der Angeklagte wo befunden hat, noch einmal genauer nachgehakt wird, zum anderen um den Antrag, dass das Verschweigen der Nebentätigkeit des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers zum Thema im Prozess gemacht wird. Hier sollte die Glaubwürdigkeit der Frau in Frage gestellt werden. Beide Anträge wurden vom Gericht abgelehnt.
Die Plädoyers erfolgten schließlich in nicht-öffentlicher Sitzung. Der Grund: Teile des Verfahrens waren in einem nicht-öffentlichen Teil verhandelt. Das Gesetz schreibt deshalb vor, dass auch die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten werden.
Das Urteil wird am Landgericht Amberg am 29. Januar gesprochen. Das Urteil ist dann auch wieder öffentlich, wie Verteidiger Jörg Jendricke betont. Er hatte im Laufe des Verfahrens immer wieder Zweifel an der Vergewaltigungsthese geäußert.
(tb)