Die Inzidenzzahlen sind auch in der Oberpfalz zuletzt stark gestiegen. Entsprechend nahm auch die Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere auf Intensivstationen, zu. In vielen Krankenhäusern sind bereits jetzt keine oder nur noch sehr wenige Kapazitäten verfügbar. Infolgedessen ist zum Donnerstag, 11. November 2021, in Bayern deshalb der Katastrophenfall ausgerufen worden.
Auch die Polizei leistet ihren Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Deshalb werden in Absprache oder auch zusammen mit den Gesundheitsämtern vermehrt Kontrollen durchgeführt. Zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden wird insbesondere die Einhaltung der sogenannten „2G“- oder „3G-Regeln“ in Clubs, Bars und der Gastronomie überwacht. Überwacht werden zum einen bekannte Schwerpunkte, aber auch anlassunabhängig oder aufgrund von Hinweisen. Gewerbetreibende und Gäste müssen also jederzeit mit möglichen Kontrollen rechnen. Diese sind nicht auf Städte beschränkt, sondern werden auch im ländlichen Bereich durchgeführt und gelten natürlich gleichermaßen beispielsweise für Sport- und Kulturveranstaltungen.
Verstöße verschlimmern die Lage, zumal sich dadurch Menschen infizieren können. Beim Verwenden von falschen Impfnachweisen liegt in der Regel der Anfangsverdacht einer Straftat der Urkundenfälschung beziehungsweise des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse vor. Die Strafandrohung hierfür liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Solche Taten werden konsequent verfolgt und geahndet.
Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberpfalz
Die Polizei appelliert nachdrücklich:
– Halten Sie sich insbesondere als Gewerbetreibender, aber auch als Gast an die aktuell geltenden Vorgaben!
– Helfen Sie durch Einhaltung der Hygienemaßnahmen mit, die Pandemie einzudämmen!
– Nutzen Sie auf keinen Fall falsche oder verfälschte Impfnachweise/Gesundheitszeugnisse!
– Bitte haben Sie Verständnis für die polizeilichen Maßnahmen.
(vl)