Die Coronazahlen steigen weiter. Deshalb ist heute das bayerische Kabinett zu einer Sondersitzung per Videoschalte zusammengekommen. Ab Samstag, 5. November, werden verschärfte Corona-Regeln in Kraft treten. Das Ziel dahinter: die Überlastung der Gesundheitssysteme verhindern.
„Die vierte Welle Corona rollt durch Deutschland“, so eröffnete Ministerpräsident Markus Söder die heutige Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung. Die Situation in den Krankenhäusern sei sehr angespannt, Experten hätten die Minister heute vor einer dramatischen Situation gewarnt, so Söder weiter. 16 von 25 Hotspots in Deutschland sind alleine in Bayern. Es zeige sich auch, dass die Infektionszahlen dort hoch sind, wo die Impfzahlen nieder sind. In Bayern sind rund 8,5 Millionen Menschen geimpft. Das sind rund zwei Drittel der Bayern.
Impfen ist der beste Schutz!
Markus Söder, Ministerpräsident Bayern, CSU
Söder betonte aber auch, dass die Impfung nicht zu 100 Prozent vor einer Ansteckung schützt. Dennoch schütze die Impfung vor schweren Krankheitsverläufen. Deshalb soll nun für jedermann die Booster-Impfung möglich sein.
Impfungen und Auffrischimpfungen bieten wirkungsvollen Schutz, insbesondere auch vor schweren und tödlichen Verläufen. Für einen sicheren Herbst und Winter 2021/2022 appelliert die Bayerische Staatsregierung daher eindringlich an die Bevölkerung, Impfangebote wahrzunehmen und sich impfen zu lassen.
Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei
Außerdem wurde eine regionale Hotspotregelung beschlossen. Dabei gelten Landkreise, deren Inzidenzwert bei mehr als 300 liegt und gleichzeitig deren Intensivbetten zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind, als Hotspots. Hier gelten dann die Maßnahmen, die bei einer landesweiten roten Krankenhaus gelten würden.
Das Kabinett hat die Krankenhausampel um eine Intensivbettenkomponente erweitert und mit konkreten Maßnahmen versehen. Demnach gilt ab Samstag:
Gelbe Stufe
Die gelbe Stufe gilt dann, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten eingewiesen wurden oder – das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen festgestellt hat, gilt landesweit ab dem folgenden Tag:
Bei gelber Stufe gilt als Maskenstandard wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske). In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).
Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen werden lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.
Pflegeeinrichtungen sollen zu Testkonzepten verpflichtet werden können, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorsehen. Der Bund wird aufgefordert, die hierfür nötigen Voraussetzungen insb. in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zu schaffen.
Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei
Rote Stufe
Die rote Stufe tritt dann in Kraft, wenn landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald das vom Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege bekannt gegeben wurde, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:
Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.
Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei
Auch für die Schulen wird es Änderungen nach den Ferien geben. Denn es sei weiterhin das erklärte Ziel der Staatsregierung, in den Schulen durchgängigen Präsenzunterricht zu ermöglichen, erklärte Kultusminister Michael Piazolo. Bereits jetzt seien in der Altersgruppe der Schüler besonders hohe Inzidenzen zu beobachten. Um nach den Herbstferien die Gefahr von weiteren Infektionen durch Reiserückkehrer möglichst zu verhindern, wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt – und zwar nach den gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbeginn: Das bedeutet, Maskenpflicht auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand, Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken.
Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.
Außerdem hat Ministerpräsident Markus Söder einen Covid-Zuschlag für die Krankenhäuser in Aussicht gestellt. Krankenhäuser und deren Beschäftigte seien durch das erneut hohe Aufkommen an COVID-19-Patienten vor besondere Herausforderungen gestellt. Zur Abmilderung wirtschaftlicher Nachteile der Krankenhäuser sowie zur besonderen Anerkennung der persönlichen Leistungen der Mitarbeiter wird ein sechsmonatiges Hilfsprogramm im Umfang von 35 Millionen Euro aufgelegt. Dabei gilt:
(vl)