Haftstrafen für alle vier Angeklagten im Prozess wegen versuchten Mordes im Weidener Drogenmilieu. Ein Mann war bei einem versuchten Raub mit acht Messerstichen niedergestochen worden.
Weil zum Zeitpunkt der Messerstecherei der versuchte Raub bereits abgeschlossen war, konnte die Kammer den beiden Hauptangeklagten keine Habgier nachweisen. Daher ist der Anklagepunkt des versuchten Mordes fallen gelassen worden.
Die beiden Hauptangeklagten wurden stattdessen wegen versuchten Totschlags, schwerer Körperverletzung und versuchten schweren Raubs verurteilt. Bei einem von ihnen kam außerdem noch eine uneidliche Falschaussage dazu. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten nach Jugendstrafrecht verurteilt. Der zweite Hauptangeklagte bekam eine Strafe von fünf Jahren, ebenfalls nach Jugendstrafmaß. Bei beiden wurde die Unterbringung in einer Entziehungsklinik angeordnet.
Einem dritten Täter konnte nur versuchter schwerer Raub nachgewiesen werden. Er muss für zwei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Auch bei ihm wurde die Unterbringung in einer Entziehungsklinik angeordnet.
Der vierte Angeklagte, der bei der Tat mitgeholfen hat, indem er die anderen drei mit dem Auto zur Wohnung der Opfer gefahren hat, wurde zu einer Strafe von einem Jahr verurteilt. Gegen eine Auflage von 4000 Euro ist diese Strafe für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
(mz)