Di, 02.07.2024 , 16:23 Uhr

Regensburg

Verwerfliche Tat oder legitimer politischer Protest?

Verwerfliche Tat oder legitimer politischer Protest? – die Weidener Klimaaktivistin Ronja Künkler musste sich heute vor Gericht verantworten

Vor dem Amtsgericht Regensburg ist heute der Prozess gegen die Weidener Klimaaktivistin Ronja Künkler zu Ende gegangen. Richter Zois Charitopoulus befand die 25-Jährige für schuldig der Nötigung in fünf Fällen. Sie wurde zu 120 Tagessätzen á 15 Euro, also 1800 Euro, Geldstrafe verurteilt.

Staatsanwalt Roland Kugler hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten gefordert. Als Wiederholungstäterin käme für Ronja Künkler keine Geldstrafe mehr in Betracht. Er hielt die Taten für verwerflich, dass es sich um einen legitimen politischen Protest handle, wies der Staatsanwalt zurück.

Allerdings könne die Gefängnisstrafe gegen einen Auflage von 1000 Euro zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die streitbare Ronja Künkler hat sich bei mehreren Klimaschutz-Aktionen, unter anderem in Regensburg, zusammen mit anderen Aktivisten auf belebten Straßen festgeklebt und so einen Stau erzeugt, bis sie von der Polizei zwangsweise entfernt wurde. Für Notfälle gab es immer Aktivisten, die zwar mit auf der Straße saßen aber sich nicht festgeklebt haben, so dass zum Beispiel für Rettungswägen schnell der Weg freigemacht werden konnte.

Den „zivilen Ungehorsam“ halten Ronja Künkler und ihre Verteidigerin Zoë Ruge für nötig, ja geboten, weil alle anderen Proteste gegen die unzureichende Politik gegen die Klimakrise bislang gescheitert seien. Und dabei gehe es um eine „Bedrohung der Zivilisation in einer Art, wie wir es uns noch gar nicht vorstellen können“. Die Klimakleber-Aktionen seien ein Einsatz, damit das Grundgesetz eingehalten wird. Es gehe um den Schutz des Lebens. „Wir können uns dem Klimawandel nicht anpassen – Wir müssen den Klimawandel stoppen, wenn wir überleben wollen“, so Ronja Künkler in ihrem Schlusswort. Sie gehe lieber ins Gefängnis, als sagen zu müssen, dass ich es nicht versucht habe“.

Kein einziges Urteil gegen Ronja Künkler ist bereits rechtskräftig. Auch gegen dieses Urteil werden Rechtsmittel eingelegt, die Verfahren gehen also weiter.

(gb)

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