Zum 1. April tritt wahrscheinlich das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Kraft. Da das Gesetz rückwirkend ist, gibt es zurzeit eine deutliche Mehrarbeit bei den Gerichten, wie Staatsanwalt Wolfgang Voit vom Landgericht Weiden bestätigt.
So müssten die Gerichte bereits abgeschlossene Fälle noch einmal unter die Lupe nehmen, ob die bereits verurteilten Täter nach dem neuen Gesetz straffrei davonkommen würden. Zeit bleibe den Gerichten nicht viel, sollte das Gesetz tatsächlich am 1. April in Kraft treten, so Voit. Der 1. April ist nämlich der Ostermontag.
(tb)