Vor der zweiten Strafkammer unter Vorsitz von Richter Reinhold Ströhle müssen sich seit heute ein 27-jähriger Iraker und ein 23-jähriger Syrer wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung verantworten. Staatsanwältin Carolin Ammon verlas die Anklageschrift: Demnach hat der 27-Jährige die Frau im Schlaf ausgezogen und bedrängt. Als sie sich wehrte, habe sie zunächst der 27-Jährige vergewaltigt, dann beide Angeklagte abwechselnd, auf verschiedene Weise. Die Frau habe sich schließlich in ein nahegelegenes Wohnhaus geflüchtet und Anwohner um Hilfe gebeten.
Die beiden Männer haben sich heute nach sehr langer Überlegung dazu durchgerungen, im Rahmen einer Absprache die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu gestehen. Im Gegenzug erwartet sie dafür ein weit geringerer Strafrahmen als die gesetzlich vorgesehenen zwei bis 15 Jahre Gefängnis. Durch das Geständnis wird der 20-jährigen vergewaltigten Frau eine umfassende Aussage erspart und damit die erneute intensive Konfrontation mit der Tat. Das ist es ihr und der Staatsanwaltschaft wert, dass der Strafrahmen auf dreieinhalb bis viereinhalb Jahre gesenkt wurde.
Ihre Verteidiger trugen daraufhin die Geständnisse vor. Rechtsanwalt Engelbert Schedl: „Mein Mandant erklärt, dass die Vorwürfe in der Anklageschrift so richtig sind“. Rechtsanwalt Tobias Konze: „Ich kann erklären, dass die Vorwürfe in subjektiver und objektiver Hinsicht voll umfänglich eingeräumt werden“.
Somit kann die Beweisaufnahme erheblich verkürzt werden, überflüssig wird sie dadurch nicht, das Gericht muss auch die Echtheit von Geständnissen überprüfen. Der Prozess wird am 27. Februar fortgesetzt.
(gb)