Innerhalb weniger Stunden vollstreckten Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus in der Nacht von Samstag auf Sonntag drei Haftbefehle.
So wandert ein Rumäne jetzt für 30 Tage in die JVA Weiden, weil er wegen Rauschgiftdelikten von einem Münchner Gericht zu 450 Euro Geldstrafe verurteilt worden war. Der 29-Jährige hatte sie nie in die Gerichtskasse eingezahlt, war auch bei seiner Festnahme nicht liquide und muss nun die Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.
600 Euro bezahlt
Wieder in die Freiheit entlassen wurde ein weiterer 29-jähriger Rumäne, der den Bundespolizisten nur wenige Stunden später ins Fahndungsnetz ging. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Leipzig, weil er die Geldstrafe aus einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr schuldig geblieben war. Der Mann bezahlte die fälligen 600 Euro, entging damit 29 Tagen Knast und durfte auf der A6 weiter ins Inland reisen.
Generöser Schwiegervater hilft
Dem dritten Rumänen half ein großzügiger Schwiegervater aus der Patsche. Bei dem 23-Jährigen waren 1.200 Euro Geldstrafe wegen Betrugs offen. Darüber hinaus war von der Staatsanwaltschaft im Haftbefehl noch die Einziehung des Wertersatzes in Höhe von 2.349 angeordnet worden. Weil der Verurteilte die Summe nicht aufbringen konnte, erschien der generöse Schwiegervater ein paar Stunden später auf der Bundespolizeidienststelle und bezahlte die Schulden auf Heller und Pfennig. So öffnete sich die Zellentür für den Schwiegersohn und er entging 60 Tagen Freiheitsstrafe, berichtet die Bundespolizeiinspektion Waidhaus.
Einziehung von Wertersatz
Die Einziehung von Wertersatz ist in § 73c StGB geregelt. Sie ermöglicht die Einziehung von Geld, wenn der Originalgegenstand der Tat nicht mehr aufgefunden werden kann. Wird dem Betroffenen zum Beispiel vorgeworfen, ein Auto gestohlen zu haben, kann das Auto aber nicht mehr gefunden werden, so kann statt des Autos dessen Wert eingezogen werden. In Fällen, in denen dem Betroffenen vorgeworfen wird, in unlautere Geschäfte verwickelt zu sein, kann der Wert in Höhe des Umsatzes dieses illegalen Geschäfts eingezogen werden.
(vl)