„Selbstverständlich achten wir als Arbeitgeber das Streikrecht. Dieses Grundrecht wird von der KNO in keiner Weise eingeschränkt. Das Recht der Beschäftigten, ihren Forderungen in der Tarifauseinandersetzung mit Bund und Kommunen Nachdruck zu verleihen, ist unbestritten“, so Michael Hoffmann, Vorstand der Kliniken Nordoberpfalz.
Über eine mit ver.di getroffene Notdienstvereinbarung ist die Versorgung der Patienten weiterhin gewährleistet. Auch Notfälle können adäquat behandelt werden. Sowohl auf den Stationen als auch in den Funktionsdiensten und dem Bereich der Technik wird ein entsprechender Notdienst sichergestellt.
Dennoch ist es aufgrund des Streiks möglich, dass es zu Terminverschiebungen und Verzögerungen kommen kann. Die KNO bittet um Verständnis, falls es zu längeren Wartezeiten kommt und appelliert an die Bevölkerung, die Notaufnahmen tatsächlich nur in relevanten Notfällen aufzusuchen.
Auch der Marburger Bund hat im Rahmen der Tarifrunde der Ärzte zu ersten Warnstreiks (30. März in München) aufgerufen. Genaue Details zu Einschränkungen des Betriebs der KNO sind noch nicht bekannt.