Haben Zeugen Schwimmgeräusche am Weidener Flutkanal gehört oder nicht? Dieser Frage ist das Gericht heute im sogenannten Flutkanalprozess nachgegangen.
Im Flutkanalprozess am Weidener Landgericht sind heute zahlreiche Zeugen vernommen worden, die am 11. September vergangenen Jahres gegen 22:25 Uhr am Flutkanal in der Friedrich-Ebert-Straße vorbeigekommen sind. Es war ungefähr der Zeitpunkt, als ein junger Mann in den Flutkanal gestürzt und ertrunken ist.
Drei seiner Freunde filmten das Fallen in den Flutkanal und fuhren anschließend nach Hause ohne zu helfen. Die Frage ist jetzt, ob der junge Mann noch Schwimmbewegungen gemacht hat oder nicht. Wenn ja, dann hätten seine Freunde davon ausgehen können, dass er sich selbst retten kann. Ein Freispruch wäre dann im Bereich des Möglichen. Im Moment lautet der Vorwurf noch „Totschlag durch Unterlassen“, was eine unterlassene Hilfeleistung ist. Schon allein deshalb wurden die Zeugen heute immer wieder nach den Wassergeräuschen gefragt. Die Frage war, ob sie Schwimmgeräusche wahrnahmen oder eben nicht.
Die Zeugenaussagen ergaben ein diffuses Bild. Gutachter Prof. Betz hatte bereits am Donnerstagnachmittag gesagt, dass der Mann aufgrund seines Alkoholgehalts im Blut und aufgrund festgestellter Drogen dazu nicht mehr in der Lage gewesen sei. Drogen übrigens, die ihm wahrscheinlich unwissentlich eingeflößt worden sind. Der junge Mann war Diabetiker und hatte deshalb vorher wohl von selbst keine Drogen genommen.
Der Prozess bleibt also spannend. Am Montag ist unter anderem die Freundin des ertrunkenen Mannes geladen.
(tb)